FAQs Bachelor Informatik 100%
Anrechnung von Studienleistungen
Bitte lesen Sie zunächst Paragraph 7 der PO: „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen“.
Leistungen, die Sie an anderen Universitäten erbracht haben, können grundsätzlich auf Leistungen in Ihrem Studiengang angerechnet werden. Wichtig: eine Anrechnung kann nur von solchen Leistungen erfolgen, die nachweislich durch eine mündliche Prüfung oder durch eine Klausur erbracht und benotet wurden. Nur in begründbaren Ausnahmefällen ist eine Anrechnung möglich, wenn Sie keine Note auf die Leistung erhalten haben. Weiterhin können Leistungen nur angerechnet werden, wenn sie in Art und Umfang mit von uns geforderten Leistungen übereinstimmen (ECTS-Angabe). Der Ablauf ist nun wie folgt:
- Erstellen Sie eine Auflistung jener Leistungen, die Sie für anrechenbar halten und deren Anrechnung sie beantragen möchten.
- Vergleichen Sie Art und Umfang Ihrer Leistungen mit den von uns geforderten und geben Sie jeweils an, für welche der unsrigen Module Ihre Leistungen angerechnet werden sollen.
- Formulieren Sie den Antrag auf Anerkennung an den*die Vorsitzende*n der Prüfungskommission. Verwenden Sie hierzu ausschließlich das zugehörige Formular auf der Webseite der Informatik (zu finden unter „Wichtige Formulare“)!
- Kommen Sie zu den Öffnungszeiten zum Prüfungsamt und bringen Sie all jene Leistungsnachweise mit, deren Anrechnung beantragt wird. (Das Original zur Kontrolle und eine Kopie als Anlage). Sicherheitshalber sollten Sie auch die Modulbeschreibungen jener Lehrveranstaltungen mitbringen, die Sie besucht haben, damit die Prüfung auf Vergleichbarkeit der Leistung vorgenommen werden kann. Bei Veranstaltungen, die nicht direkt aus der Informatik sind, muss evtl. eine Auskunft beim Prüfungsausschuss des anderen Faches eingeholt werden.
Orientierungsprüfung
Wenn das Modul Einführung in die Praktische Informatik (IPI) auch nach dem dritten Semester noch nicht bestanden ist, dann ist die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung abgelaufen und Paragraph 13 (3) der PO wird wirksam: „... Bei Versäumen der Frist verliert der Prüfling den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten“. Da es sich bei IPI um die Einstiegsveranstaltung in das Studium handelt, sollten Sie sich auf jeden Fall ernsthaft fragen, ob Sie für das Informatikstudium geeignet sind. Suchen Sie daher bitte ggf. auch die Studienberatung auf.