Bewerbung an der Fakultät
Die Annahme als Doktorand*in hängt vom Nachweis ausreichender fachlicher und akademischer Eignung auf dem vorgesehenen Studiengebiet ab und kann von zusätzlichen Kursanforderungen abhängig gemacht werden.
Typische Bewerber*innen verfügen über einen Master-Abschluss (oder ein Diplom) in Mathematik oder Informatik von einer deutschen Universität oder einem gleichwertigen ausländischen Studiengang mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit (einschließlich eines vorangegangenen Abschlusses wie beispielsweise ein Bachelorabschluss). Studieninteressierte können in den nachstehenden (Teil-)Listen nachsehen, ob ihr Abschluss für das vorgesehene Studienfach zulässig ist und ob er an Bedingungen geknüpft ist. Sie können Ihre Qualifikationen auch auf der Anabin-Website der Kultusministerkonferenz, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen prüfen.
Über die Annahme entscheidet der jeweilige Promotionsausschuss für Mathematik bzw. Informatik. Die Bewerber*innen werden darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung unabhängig von der Betreuungsvereinbarung oder etwaigen Finanzierungsvereinbarungen ist. Insbesondere garantiert die Zulassung zu einem strukturierten Promotionsprogramm (Graduiertenschule) nicht die Aufnahme an der Fakultät. Alle zusätzlichen Kurse müssen unter den im Zulassungsbescheid genannten Bedingungen und unabhängig von den Anforderungen Ihres spezifischen Programms absolviert werden.
Der Doktorandenstatus wird in der Regel für vier Jahre gewährt und kann auf begründeten Antrag und mit Unterstützung des Doktorvaters bzw. der Doktormutter verlängert werden. Falls die Annahme als Doktorand*in an Bedingungen geknüpft ist, müssen Sie diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich erfüllen. Andernfalls wird die Annahme als Doktorand*in widerrufen!
Bevor Sie beginnen
Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, und vergewissern Sie sich, dass Sie die Einzelheiten des Verfahrens verstanden haben, das insbesondere (und in dieser Reihenfolge) Folgendes umfasst:
- Finden eines Betreuenden, möglicherweise im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms (Graduiertenschule)
- Annahme als Doktorand*in an der Fakultät
- Einschreibung als Promotionsstudent*in an der Universität
- Durchführung Ihrer Forschung und Verfassen Ihrer Dissertation (Doktorarbeit)
- Die Promotionsprüfung (Disputation)
- Veröffentlichung der Dissertation (Ablage in der Universitätsbibliothek)
In der Online-Promotionsakte heiDOCS wird eine Online-Datei aller Doktorand*innen der Universität geführt. Sie müssen sich rechtzeitig anmelden und Ihre Daten bei jedem Schritt aktualisieren.
Der Leitfaden basiert auf der Promotionsordnung der Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften der Universität Heidelberg und fasst die gängige Praxis an der Fakultät für Mathematik und Informatik zusammen. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Widersprüchen die Bestimmungen der deutschen Fassung der Promotionsordnung maßgebend sind.
Falls Ihr Abschluss nicht in der nachstehenden Liste aufgeführt ist oder andere außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.
Mathematik
Tabelle
M. Sc./Diplom Mathematik einer deutschen Universität | Ja |
Zweijähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-Raum | Ja |
Einjähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-Raum | Ja; Bestehen von 2 Mastervorlesungen |
M. Sc./Diplom Wirtschaftsmathematik, Technomathematik, Statistik einer deutschen Universität | Ja; evtl. Bestehen von bis zu 2 Mastervorlesungen |
Studiengänge aus dem Ausland, vergleichbar mit den obigen Fällen | Analog zum vergleichbaren, oben genannten Studiengang |
Alle anderen Studienabschlüsse | Einzelfallentscheidung |
Mathematik Interdisziplinär
Tabelle
M. Sc./Diplom Mathematik einer deutschen Universität | Ja |
Zweijähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-Raum | Ja |
Einjähriger M. Sc. Mathematik aus dem Bologna-Raum | Ja |
M. Sc./Diplom Wirtschaftsmathematik, Technomathematik, Statistik einer deutschen Universität | Ja |
M. Sc./Diplom Physik | Ja |
M. Sc. Scientific Computing (mit B. Sc. Mathematik) | Ja; 3 Wahlpflichtmodule aus dem B. Sc. oder M. Sc. Mathematik |
Ingenieursstudiengänge mit einer Mathematik Komponente auf dem Level ‘Höhere Mathematik I – III’ | Ja; 3 Wahlpflichtmodule aus dem B. Sc. oder M. Sc. Mathematik |
Studiengänge aus dem Ausland, vergleichbar mit den obigen Fällen | Analog zum vergleichbaren, oben genannten Studiengang |
Alle anderen Studienabschlüsse | Einzelfallentscheidung |
Informatik
Für die Annahme als Doktorand*in, die nicht an weitere Bedingungen geknüpft ist, müssen Bewerber*innen nachweisen, dass sie die Grundlagen der Informatik in ihrem bisherigen Studium erworben haben. Dies kann in der Regel dadurch geschehen, dass drei Vorlesungen aus mindestens zwei der Bereiche Theoretische Informatik, Angewandte Informatik, Technische Informatik jeweils mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen wurden.
Sollten Sie kein Informatikstudium absolviert haben oder ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit starkem Informatikanteil anstreben, müssen Sie in den ersten zwei Jahren nach der Erstzulassung Kenntnisse in den Grundlagen der Informatik nachweisen oder zusätzliche Kurse belegen.
Um Ihre Qualifikationen beurteilen zu können, bitten wir Sie, zusammen mit Ihrer Bewerbung um die Einreichung einer Liste mit Kursen und Prüfungsleistungen, die Sie im Fach Informatik abgelegt haben.
Einreichen Ihrer Bewerbung
Bevor Sie sich an der Fakultät bewerben, müssen Sie:
- einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter finden und gemeinsam die Betreuungsvereinbarung ausfüllen und unterschreiben,
- sich in der Online-Promotionsakte heiDOCS anmelden und
- den Antrag auf Immatrikulation ausfüllen.
Bitte beachten
Der Doktorvater bzw. die Doktormutter muss ein Mitglied der Fakultät sein, das über die erforderlichen Qualifikationen für die Betreuung von Forschungsarbeiten in dem vorgesehenen Studienbereich verfügt. Dazu gehören Professor*innen, Juniorprofessor*innen, Privatdozent*innen und einige unabhängige Forschungsgruppenleiter*innen. Eine ausführliche Liste der zulässigen Betreuer*innen erhalten Sie im Promotionsbüro.
Wenn Sie interdisziplinär forschen wollen, müssen Sie sich auch mit einem bzw. einer Zweitbetreuer*in abstimmen, der bzw. die die Aspekte Ihres Projekts betreut, die mit dem Anwendungsbereich zusammenhängen. Eine gemeinsame Betreuung innerhalb der Mathematik oder Informatik ist möglich, wobei die wissenschaftliche Verantwortung bei dem bzw. der Hauptbetreuer*in liegt. Der bzw. die Zweitbetreuer*in muss kein Fakultätsmitglied sein, aber sowohl der bzw. die Betreuer*in als auch der bzw. die Zweiterbetreuer*in müssen über die erforderlichen Qualifikationen für die Betreuung von Dissertationen verfügen.
Die Betreuer*innen verfassen in der Regel ein oder mehrere Gutachten über die Dissertation und leiten den Ausschuss für die mündliche Verteidigung. Die externen Gutachter*innen und die anderen Mitglieder des Verteidigungsausschusses werden erst zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation bestimmt. Den Bewerber*innen wird jedoch empfohlen, die entsprechenden Abschnitte unten im Vorfeld der Promotionsprüfung zu lesen.
Erforderliche Unterlagen
Bereiten Sie alle folgenden Unterlagen in Papierform und als pdf-Datei vor und senden Sie diese in einer einzigen pdf-Datei per E-Mail an das Promotionsbüro. (Die Masterarbeit, falls erforderlich, senden Sie bitte in einer separaten Datei.) Bei Zulassung werden Sie gebeten, die Papierausdrucke mit Originalunterschriften aller relevanten Zeugnisse und Abschriften persönlich während der Sprechzeiten des Promotionsbüros oder per Post einzureichen. Wir benötigen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Ausgefüllte und vom Doktorvater bzw. Doktormutter und einem bzw. einer eventuellen Zweitbetreuer*in unterschriebene Betreuungsvereinbarung
- Beglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse einschließlich Transcripts of Records
- Beglaubigte Kopien Ihres Schulabschlusszeugnisses
- Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
- Kopie eines Lichtbildausweises, aus dem Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsort deutlich hervorgehen
-
Im Falle eines ausländischen Abschlusses und/oder wenn der vorherige Abschluss nicht in dem für die Promotion gewählten Fachgebiet liegt:
- Stellungnahme des bzw. der Betreuer*in zur Qualifikation des bzw. der Bewerber*in
- Nachweis von Studienleistungen in der vorgesehenen Studienrichtung
- Nur bei Informatik-Bewerber*innen: „Liste über die Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Informatik“
- Abschluss(Master)arbeit (als separate pdf-Datei)
Im Anschluss an Ihre Bewerbung
Falls Sie dies noch nicht getan haben (was Sie tun sollten!), registrieren Sie sich online in der Online-Promotionsakte heiDOCS. Erst wenn Sie alle erforderlichen Informationen eingegeben haben, wird das Promotionsbüro benachrichtigt und kann Ihre Bewerbung anschließend bearbeiten.
Wenn Ihr Antrag vollständig ist, wird er dem Promotionsausschuss für Mathematik oder Informatik vorgelegt, der über Ihre Annahme an der Fakultät entscheidet. Ihre Zulassung kann von zusätzlichen Kursanforderungen abhängig gemacht werden, um Ihr Hintergrundwissen in dem vorgesehenen Studienbereich zu ergänzen.
Sie haben sicher bemerkt, dass es keine Fristen für die Bewerbung an der Fakultät gibt. Auch die Promotionsausschüsse tagen nicht in festgelegten Abständen, und die Entscheidung über die Zulassung kann zwischen einer Woche und zwei Monaten dauern, außerhalb der Vorlesungszeit auch länger. Wir bitten Sie, während dieser Zeit von Nachfragen abzusehen.
Das Promotionsbüro wird Sie über die Entscheidung des Promotionsausschusses informieren und einen Zulassungsbescheid ausstellen. Bei einer Erstzulassung ohne Kursanforderungen wird der Status als Doktorand*in für 5 Jahre gewährt. Etwaige Kursanforderungen müssen innerhalb der ersten 2 Jahre erfolgreich abgeschlossen werden, woraufhin sich die Zulassung automatisch um weitere 3 Jahre verlängert. Wenn Sie Ihre Forschung und Ihre Dissertation nach diesen 5 Jahren noch nicht abgeschlossen haben, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Status als Doktorand*in beantragen. Sie werden keine Erinnerung an das Auslaufdatum erhalten. Eine Verlängerung wird in der Regel für 12 Monate gewährt.
Für eine Verlängerung über 5 Jahre hinaus sind zwei separate Formulare der Kandidat*innen und der Betreuer*innen erforderlich, in denen die besonderen Umstände der Verzögerung und die Pläne für den rechtzeitigen Abschluss des Forschungsprojekts dargelegt werden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihren Status als Doktorand*in an der Fakultät vom Beginn Ihres Forschungsprojekts bis zum Datum der Promotionsprüfung aufrechtzuerhalten. Die Fakultät nimmt keine Kandidat*innen nur zur Prüfung an. Dies gilt insbesondere im Falle von zusätzlichen Kursanforderungen.
Mit der Annahme als Doktorand*in ist keine Zusage für ein Arbeitsverhältnis mit der Fakultät oder der Universität Heidelberg verbunden.