Änderungen / Korrigieren von Fehlern in Dissertationen für die Veröffentlichung Fehlerkorrektur

Der gemeinsame Promotionsausschuss hat in seine Sitzung am 06.05.2024 den folgenden Prozess zur Korrektur von inhaltlichen, formalen oder auch redaktionellen Fehlern für die Veröffentlichung der Dissertation einstimmig beschlossen und der Fakultätsrat hat diesen Beschluss am 22.05.2024 einstimmig bestätigt. Einige wenige Änderungen wurden am 20.08.2025 eingearbeitet und von den Promotionsausschussvorsitzenden genehmigt.

Prozess

  • Gutachter werden bereits im Anfrageschreiben für ein Gutachten durch das
    Promotionsbüro als letzter Absatz auf den folgenden Prozess hingewiesen: „Falls Sie auf inhaltliche oder formale Fehler in der Dissertation hinweisen wollen, listen Sie diese bitte auf einem separaten Blatt bzw. in einem Anhang zu Ihrem Gutachten.“
  • Gutachter oder Promotionsberechtigte (während des Umlaufs) stellen formale und/oder inhaltliche Fehler fest.
  • Hinweise auf Fehler, die dem Promotionsbüro gemeldet werden, werden gesammelt an den Vorsitzenden der Prüfungskommission (in der Regel also an den Erstbetreuer) weitergeleitet.
  • Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert den Doktoranden im Rahmen der Disputation, dass Änderungen in der Arbeit erwünscht sind. Nur in diesem Fall gibt es überhaupt die Möglichkeit von Fehlerbehebungen, der Wunsch muss von der Prüfungskommission im Rahmen der Disputation als Auflage festgestellt werden. Der Wunsch des Doktoranden allein reicht nicht aus. 
    Im Protokollbogen wird unter C) Entscheidung bei „3. Die Kommission macht eine Fehlerkorrektur gemäß angefügter Fehlerliste für die Veröffentlichung zur Auflage“ ja angekreuzt. Die Fehlerliste wird zu den Akten genommen. 
    Der Doktorand geht also mit der Version der Arbeit in die Prüfung, die er für die Disputation abgegeben hat. Korrekturen an der Arbeit sind erst nach der Disputation möglich. Die Prüfungskommission gibt eine Frist für die Korrektur der Fehler vor.
  • Der Doktorand überarbeitet die Dissertation (und darf dabei auch selbst entdeckte Fehler beheben). Die Korrekturen werden farblich in der PDF-Version markiert (z.B. mit dem LaTeX-changes-Paket). Der Vorsitzende der Prüfungskommission überprüft diese und gibt sein Einverständnis an den Doktoranden, in cc: auch an das Promotionsbüro.
  • Der Doktorand schickt die finale Version (korrigierte Lesefassung) als PDF sowie zwei textidentische Druckexemplare an das Promotionsbüro. Diese werden final vom Vorsitzende der Prüfungskommission freigegeben und die Druckexemplare werden vom Promotionsbüro freigestempelt.
  • Die Prüfungsleistung sollte dokumentiert an die Gesamtfakultät gehen, d.h. mit dem unkorrigierten Exemplar.
  • Der Doktorand legt der Universitätsbibliothek eines der korrigierten Exemplare vor und erhält den Veröffentlichungsnachweis. Das zweite korrigierte Exemplar geht an die Fachbibliothek der Fakultät.
  • Die Prüfungsleistung wird durch den Protokollbogen dokumentiert. Dieser wird zusammen mit dem Veröffentlichungsnachweis an die Gesamtfakultät weitergeleitet zur Erstellung der Urkunde. Ein Exemplar der Dissertation wird nicht mehr mitgesendet.