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Promotionsprüfung

Die Promotionsprüfung besteht aus der Bewertung der Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Den Doktorand*innen wird empfohlen, die nachstehenden Regeln sorgfältig zu lesen, da ihre Mitwirkung bei der Planung des Prüfungsverfahrens erforderlich ist.

Mit der Einreichung der Dissertation müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Bitte tun Sie dies, indem Sie das Formular Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an der Fakultät für Mathematik und Informatik ausfüllen und unterschreiben. Außerdem benötigen wir:

  • einen aktualisierten Lebenslauf (datiert und unterschrieben) und Studiorum
  • Nachweise über die Erfüllung zusätzlicher Studienanforderungen

Begutachtung der Dissertation

Die Dissertation wird von (mindestens) zwei Gutachter*innen bewertet, von denen eine*r der bzw. die (Haupt-)Betreuer*in der Dissertation ist und eine*r eine unabhängige Bewertung der wissenschaftlichen Qualität und Originalität der Forschungsergebnisse abgeben muss. Bei interdisziplinären Forschungsprojekten schreibt der bzw. die Zweitbetreuer*in ein zusätzliches Gutachten, um die Aspekte der Dissertation zu bewerten, die das Anwendungsfeld betreffen. Wurde der bzw. die Kandidat*in anderweitig gemeinsam betreut, kann (muss aber nicht) der bzw. die Zweitbetreuer*in eine zusätzliche Bewertung abgeben. In jedem Fall benötigen wir eine unabhängige, vorzugsweise externe Bewertung der Dissertation aus dem Fachgebiet.

Die Person für das unabhängige Gutachten kann sowohl von dem bzw. der Kandidat*in als auch von dem bzw. der Betreuer*in vorgeschlagen werden, sie muss jedoch vom Dekan bestätigt und kontaktiert werden, um einen schriftlichen Bericht zu erhalten. Alle Gutachter*innen müssen Professor*innen oder habilitierte Wissenschaftler*innen der Fakultät sein oder eine gleichwertige Position an einer externen Einrichtung innehaben. Der bzw. die unabhängige Gutachter*in sollte ein*e Expert*in auf dem Gebiet der Dissertation sein und darf sich nicht in einem Interessenkonflikt mit den Betreuenden oder den Kandidat*innen befinden, wie es in den einschlägigen Richtlinien festgelegt ist. Insbesondere ein direktes finanzielles Interesse, eine Berater/Beirat- oder Mentor/Mentee-Beziehung zwischen den Gutachter*innen innerhalb der letzten 7 Jahre oder eine persönliche Beziehung geringen Grades, eine Ehe oder eine Partnerschaft sind Beispiele für Umstände, die als Interessenkonflikt angesehen werden. Die Berichte müssen unabhängig voneinander erstellt werden.

Die schriftlichen Gutachten empfehlen die Annahme oder Ablehnung der Dissertation und bewerten sie (im Falle der Annahme) mit einer Note im Bereich von 1 (sehr gut) bis 4 (ausreichend) in 0,5er-Schritten. Besondere Regeln gelten, wenn eine*r der Gutachter*innen die Dissertation ablehnt oder wenn alle Gutachter*innen eine summa cum laude-Bewertung vorschlagen.

Die Gutachten sind bis nach der mündlichen Prüfung vertraulich, danach können die Kandidat*innen eine Einsicht beantragen.

Wir bitten darum, dass die Gutachten innerhalb eines Monats eingereicht werden. Das Promotionsbüro wird sich mit den Gutachter*innen in Verbindung setzen, kann aber nicht garantieren, dass die Frist eingehalten wird. Sobald alle Gutachten eingegangen sind, haben die Fakultätsmitglieder während der Vorlesungszeit vier Wochen und während der Semesterferien bis zu sechs Wochen lang Zugang zu der Dissertation und den Gutachten über ein webbasiertes System. Der Ablauf dieser Frist wird den Doktorand*innen per E-Mail mitgeteilt, und sie können Datum, Uhrzeit und Ort der mündlichen Prüfung vereinbaren, nachdem sie alle voraussichtlichen Prüfer*innen kontaktiert haben. Dieser Termin muss nach dem Ablauf der oben genannten Umlaufzeit liegen, aber es gibt keinerlei formale Garantie, dass er eingehalten werden kann.

Disputation

Die Disputation wird erst nach Eingang der schriftlichen Berichte und dem Umlauf der Dissertation an die Fakultät formell angesetzt. Die Prüfungskommission wird von dem bzw. der Dekan*in ernannt und setzt sich aus dem Doktorvater bzw. der Doktormutter und bis zu drei weiteren Prüfer*innen zusammen, die verschiedene Schwerpunkte innerhalb des jeweiligen Forschungsgebiets vertreten. Die Anforderungen für die Fächer Mathematik und Informatik und ihre interdisziplinären Varianten sind im Folgenden aufgeführt. Die Zweitbetreuer*innen und die externen Gutachter*innen können (müssen aber nicht) Mitglieder der Prüfungskommission sein. Die Kandidat*innen können die Zusammensetzung des Ausschusses vorschlagen, haben aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wahl.

Es liegt in der Verantwortung der Kandidat*innen, einen Termin und Ort für die Disputation zu vereinbaren. Den Kandidat*innen wird empfohlen, kurz vor dem Prüfungstermin eine Erinnerung an die Disputation zu verschicken und dem Promotionsbüro den voraussichtlichen Termin der Disputation so früh wie möglich schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen.

Die Disputation dauert zwischen 1 und 1,5 Stunden. Sie beginnt mit einer kurzen Präsentation der Dissertation (maximal 20 Minuten), gefolgt von Fragen der Prüfer*innen zur Dissertation und Fragen zu ihrem Fachgebiet (mindestens 10 Minuten pro Fachgebiet). Der Vortrag ist grundsätzlich öffentlich. Sofern Sie dies nicht möchten, müssen Sie, um Ihr Vetorecht auszuüben, hierfür gem. § 10 Abs. 5 PromO einen Antrag mit Angaben von Gründen auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen und einreichen. Hierüber entscheidet dann der Promotionsausschuss. Der Prüfung können andere Doktorand*innen und der Vorsitz des Promotionsausschusses beiwohnen.

Das Benotungsschema für die Disputation ist das gleiche wie für die Dissertation selbst. Die Endnote errechnet sich aus dem Durchschnitt von Dissertation und Disputation. Der Titel magna cum laude wird bei einer Durchschnittsnote bis 1,5, cum laude bei einer Durchschnittsnote bis 2,5 und rite bei einer Durchschnittsnote bis 4,0 verliehen. Die außergewöhnliche Auszeichnung summa cum laude setzt neben einer perfekten Note von 1,0 voraus, dass diese Empfehlung von allen Gutachter*innen ausgesprochen wird, ein zusätzliches unterstützendes externes Gutachten und eine einstimmige Bestätigung durch den mündlichen Prüfungsausschuss.

Es liegt in der Verantwortung der Kandidat*innen, dass der versiegelte Umschlag (mit den Prüfungsunterlagen und einer vollständigen Dokumentation aller Dokumente und Korrespondenzen, die das individuelle Verfahren an dieser Fakultät betreffen) für die Prüfung am Tag der Verteidigung (oder auf Wunsch vorher) im Promotionsbüro abgeholt und nach der Prüfung so schnell wie möglich wieder verschlossen und zurückgegeben wird.

Fachspezifische Prüfungsanforderungen

Besondere Bedingungen für einen Abschluss in Mathematik

Die Gutachter*innen sollen Professor*innen oder habilitierte Wissenschaftler*innen der Fakultät für Mathematik und Informatik sein oder eine gleichwertige Position an einer externen Einrichtung innehaben.

Bei nicht-interdisziplinären Arbeiten wird die Promotionsprüfung von drei Prüfer*innen abgenommen, von denen jeweils eine:r die Fachrichtungen

  • angewandte Mathematik und
  • reine Mathematik

vertreten muss. Der bzw. die dritte Gutachter*in kann aus einem der beiden Teilgebiete gewählt werden. Der bzw. die dritte Gutachter*in kann aus einem der beiden Teilgebiete gewählt werden. Der Doktorvater bzw. die Doktormutter ist eine*r der Prüfer*innen, der bzw. die Zweitgutachter*in muss jedoch kein*e Prüfer*in sein. Zwei der Prüfer*innen müssen Mitglieder der Fakultät sein. Die Prüfung wird von einem Mitglied der Fakultät geleitet.

Bei interdisziplinären Arbeiten können ein oder sogar zwei weitere Fachgebiete Gegenstand der Prüfung sein, die sich dann auf drei Teilgebiete erstrecken muss, die durch vier Prüfer*innen vertreten werden. Diese Fachgebiete müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Mathematik stehen (siehe Anlage § 10 der Promotionsordnung). Es ist dann nicht erforderlich, dass sowohl die reine als auch die angewandte Mathematik durch die Prüfer*innen vertreten sind. Die Hauptthemen des interdisziplinären Projekts sollten von den Gutachter*innen der Dissertation abgedeckt werden.

Besondere Bedingungen für einen Abschluss in Informatik

Die Gutachter*innen der Dissertation sollen Professor*innen oder habilitierte Wissenschaftler*innen der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein, die das Fachgebiet Informatik vertreten oder eine gleichwertige Position an einer externen Einrichtung innehaben.

Bei nicht-interdisziplinären Arbeiten wird die Promotionsprüfung von vier Prüfer*innen abgenommen, die drei der folgenden vier Fachgebiete vertreten müssen:

  • praktische und angewandte Informatik
  • Maschinelles Lernen und Bildverarbeitung
  • Technische Informatik
  • Theoretische Informatik

Der bzw. die vierte Prüfer*in kann aus einem der oben genannten Bereiche ausgewählt werden. Zwei Prüfer*innen sollten die Gutachter*innen der Dissertation sein. Mindestens zwei der Prüfer*innen sollten Mitglieder der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein. Die Prüfung wird von einem Mitglied der Fakultät geleitet.

Bei interdisziplinären Arbeiten kann auf Antrag der Kandidat*innen auch ein anderes Fachgebiet Gegenstand der Prüfung sein. Die Promotionsprüfung wird wiederum von vier Prüfer*innen abgenommen, die drei verschiedene Fachgebiete vertreten, die einen angemessenen Bezug zur Informatik haben müssen. Es ist nur erforderlich, dass mindestens zwei Gebiete der Informatik durch die Prüfer*innen vertreten sind. Zwei Prüfer*innen sollten die Gutachter*innen der Dissertation sein, ein*e Gutachter*in muss Mitglied der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein. Mindestens zwei der Prüfer*innen sollten Mitglieder der Fakultät für Mathematik und Informatik oder der Fakultät für Physik und Astronomie sein. Die Hauptfächer sollten von den Gutachter*innen der Dissertation abgedeckt werden.