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FAQs Übergang vom Bachelor zum Master

Was muss ich tun, um vom Bachelor in den Master zu wechseln?

Bitte klären Sie schon möglichst früh, wie der Übergang zwischen Ihrem Bachelorstudiengang und dem gewünschten Masterstudiengang geregelt ist. In vielen Fällen gibt es hier eine Standardregelung, etwa beim Wechsel vom Bachelor 100% Mathematik bzw. Data and Computer Science in den jeweils gleichnamigen Masterstudiengang oder beim Wechsel vom Bachelor 50% mit Lehramtsoption in den Master of Education. In diesem Fall genügt es, sich rechtzeitig auf den Masterstudiengang zu bewerben, Details zur Masterbewerbung finden Sie auf unserer Seite. Gibt es keine Standardregelung, so müssen Sie die Zulassungsordnung des gewünschten Masterstudiengangs zurate ziehen. Am besten suchen Sie hierzu die Fachstudienberatung Ihres Faches auf.

Kann ich Module vom Bachelor in den Master mitnehmen? Wenn ja: wie?

Offiziell ist dies nicht möglich. Im Rahmen einer Kulanzregel der Fakultät können in gewissem Umfang Leistungen des Masterstudiums bereits im Bachelor erbracht und dort als Zusatzleistungen verbucht werden. Nach Umschreibung in den Master werden diese Leistungen dann übernommen.

Hinweis: Speziell im Übergang zwischen Bachelor Mathematik 50% und Master of Education können keine Verschränkungsmodule mitgenommen werden; diese müssen im Master belegt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich für den Master an eine andere Universität wechsele?

Möglichst früh sollten Sie sich über die Zulassungsordnung und Bewerbungsfristen des Masterstudiengangs an der Zieluniversität informieren: Wenn Sie noch ein Semester bei uns im Bachelor studieren, können Sie gegebenenfalls noch für die Zulassung gewünschte Leistungen bei uns ablegen und den Übergang in das Masterstudium so glatter gestalten. Die Bewerbungsfristen für Externe enden außerdem oft schon sehr zeitig. Ein typisches Problem in diesem Kontext ist, dass zum Bewerbungsschluss noch nicht alle Leistungen des Bachelor vorliegen und etwa die Note der Bachelorarbeit aussteht. Für diesen Fall bieten viele Universitäten die Möglichkeit an, Leistungen nachzureichen. Wenn die Zeit sehr drängt, kann der bzw. die Betreuer*in Ihrer Bachelorarbeit bereits vor der eigentlichen Begutachtung bestätigen, dass diese bestanden ist, und die Note nachreichen.