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Veröffentlichung

Der Doktorgrad wird erst verliehen, wenn der Nachweis der Veröffentlichung der Dissertation innerhalb von zwei Jahren nach der erfolgreichen Verteidigung erbracht wurde. Die Mindestanforderung ist die Hinterlegung der Dissertation in der zentralen Universitätsbibliothek. Die veröffentlichte Fassung muss mit dem Prüfungsexemplar übereinstimmen. Geringfügige Mängel, die während des Bewertungsverfahrens aufgetreten sind, können durch die Aufnahme eines Erratums behoben werden.

Um die Anforderungen der Publikation zu erfüllen, sieht das allgemeine Verfahren die folgenden Schritte vor:

  • Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation bestätigt werden. Wird dies nicht beachtet, erlischt das Promotionsrecht und der Doktorgrad kann nicht auf der Grundlage der eingereichten Dissertation verliehen werden.
  • Für den Upload der elektronischen Version der Dissertation beachten Sie bitte die Hinweise der Bibliothek: Bibliotheksformulare, Publikationen im HeiDOK und Elektronische Publikationen im HeiDOK.
  • Ein Exemplar der eingereichten Dissertation (keine korrigierten oder verbesserten Fassungen) muss von dem bzw. der Dekan*in versiegelt und unterschrieben werden.
  • Dieses Exemplar ist zusammen mit dem Formular Veröffentlichungsnachweis und der Copyright-Vereinbarung (die Sie vor dem Hochladen auf der Website der Bibliothek erhalten - siehe oben) in der Universitätsbibliothek im Gebäude INF 368 (werktags 9:00 bis 15:30 Uhr) abzugeben.
  • Das Formular Veröffentlichungsnachweis muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden und nach Bestätigung durch die Universitätsbibliothek an das Promotionsbüro zurückgeschickt werden.

Sollten kleinere Korrekturen an der veröffentlichten Version der Dissertation gewünscht werden, so wird seit dem 6. Dezember 2017 folgendes Verfahren akzeptiert:

  • Auf der Grundlage der zur Begutachtung eingereichten Version kann ein Erratum erstellt werden, das Korrekturen der Gutachter*innen oder der Kandidat*innen enthält.
  • Der Inhalt dieses Erratums muss von der Kommission der Disputation genehmigt werden.
  • Für die Online-Publikation über die Universitätsbibliothek kann dem Text eine pdf-Version als Vorspann oder Anhang beigefügt werden; Änderungen am Text selbst sind nicht zulässig.
  • Die Printexemplare der Dissertation für das Universitätsarchiv müssen ein Beiblatt enthalten, das fest in die drei Exemplare eingeheftet ist.

Abschluss

Herzlichen Glückwunsch! Nach dem Nachweis der Veröffentlichung kann Ihnen der Doktortitel verliehen werden. Die Originalurkunden werden von der Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften (bestehend aus Biowissenschaften, Chemie & Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Physik & Astronomie sowie Mathematik & Informatik) ausgestellt und können bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Die Originalurkunden erhalten Sie bei der offiziellen Promotionsfeier der Gesamtfakultät. Alternativ können Sie sie auch im Promotionsbüro abholen.

Die Promotionsfeier findet im Mai oder Juni für Promotionen statt, die im Wintersemester abgeschlossen wurden, und im November oder Dezember für das Sommersemester. Die Dekan*innen erscheinen in Talaren. Wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden, kann das Promotionsbüro beglaubigte Kopien der Promotionsurkunde ausstellen und vorab per Post verschicken.

Sollten Sie verhindert sein und die Originalurkunde nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, dies in Ihrem Namen zu tun. Dazu benötigen Sie eine schriftliche und unterschriebene Vollmacht und einen Lichtbildausweis.

In jedem Fall müssen Sie sich bei der Gesamtfakultät an- oder abmelden, damit das Promotionsbüro die Originale entgegennehmen oder die beglaubigten Kopien ausstellen kann. Erst nach Erhalt der Urkunde sind Sie berechtigt, den Titel Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) zu führen.