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FAQs Prüfungen und Noten

Ist die Anmeldung zu einer Modulprüfung bindend?

Ja. Im Falle einer Krankheit oder eines anderen gravierenden Hindernisgrundes kontaktieren Sie bitte Ihre*n Dozent*in, am besten noch vor der Prüfung.

Wenn ich die Klausurzulassung habe, bin ich dann automatisch für die Klausur angemeldet?

Das ist bei unterschiedlichen Dozent*innen verschieden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem bzw. Ihrer Dozent*in nach den Modalitäten.

Was mache ich, wenn sich meine Klausuren überschneiden?

Obwohl wir uns bemühen, die Termine der Modulprüfungen so zu legen, dass sie sich nicht überschneiden, gelingt uns das leider nicht immer. Das trifft insbesondere auf die Abstimmung mit den Prüfungen der Anwendungsgebiete und zweiten Hauptfächer zu. Sind Sie von einer solchen Überschneidung betroffen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dozent*innen, um das Problem direkt mit diesen zu klären. Eine typische Lösung ist dann, dass Sie nur an einer der beiden Prüfungen teilnehmen und Ihnen die Teilnahme durch den bzw. die Dozent*in bestätigt wird. Für die andere Lehrveranstaltung gilt diese Bestätigung dann wie eine Krankschreibung und Sie bekommen einen Ersatztermin zugeteilt.

Was mache ich, wenn ich bei einer Prüfung krank bin? Genügt hier eine gewöhnliche Krankschreibung meines Hausarztes?

Für die erste Krankmeldung reicht im Allgemeinen eine Krankmeldung des Arztes bzw. der Ärzt*in, es sei denn, der bzw. die Dozent*in der Vorlesung möchte die Krankmeldung ausdrücklich anders haben. Letzteres ist dann auf der Homepage der Lehrveranstaltung vermerkt.

Kann ich meine Zulassung zu einer Modulprüfung für das nächste Mal aufheben, dass das betreffende Modul angeboten wird?

In der Informatik bleibt die Zulassung zu einer Modulprüfung zwei Semester gültig. In der Mathematik ist ein Aufbewahren der Zulassung im Grundsatz nicht möglich. Es gibt jedoch eine Kulanzregel, nach der Sie die Klausurzulassung mitnehmen können, wenn die folgenden drei Bedingungen gelten:

  • das betreffende Modul ist in Ihrer Prüfungsordnung ein Pflichtmodul,
  • Sie haben an der Klausur mitgeschrieben und nicht bestanden,
  • Sie nutzen die nächste Möglichkeit einer Prüfung in diesem Modul.

Wollen Sie bei Wiederholung des Moduls von dieser Regelung Gebrauch machen, so kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Team der betreffenden Lehrveranstaltung, damit dies berücksichtigt werden kann.

Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern?

Nein, das ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich ausgeschlossen.

Ich bin durch eine Prüfung gefallen. Was passiert jetzt?

  • Sind Sie zum ersten Mal durch eine Modulprüfung gefallen, so können Sie diese noch mindestens einmal wiederholen. Um herauszufinden, wie viele Wiederholungen für Ihr Modul möglich sind, ziehen Sie bitte Ihre Prüfungsordnung zurate.
  • Haben Sie für ein Modul alle erlaubten Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft und die Prüfung nicht bestanden, so haben Sie dieses Modul endgültig nicht bestanden. Im Falle eines Pflichtmoduls verlieren Sie nun den Prüfungsanspruch in Ihrem Fach, im Falle eines Wahlpflicht- oder Wahlmoduls können Sie das betreffende Modul durch ein äquivalentes ersetzen.
  • Unsere Bachelorstudiengänge fordern von Ihnen das Absolvieren einer Orientierungsprüfung. Haben Sie diese nach Beendigung Ihres dritten Fachsemesters nicht bestanden, so verlieren Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem Fach.

Wo bekomme ich ein Transkript of Records?

Per Mailanfrage an das zuständige Sekretariat des Prüfungsamts.

Welche Module tauchen im Transkript of Records auf? Welche im Zeugnis?

Im Transcript of Records tauchen alle Module auf, die in dem Studiengang absolviert werden. Im Zeugnis tauchen nur die Module auf, die für den jeweiligen Abschluss notwendig sind.

Kann ich meine Noten online einsehen?

Ja, über das LSF der Universität im sogenannten Notenspiegel unter dem Reiter Prüfungsverwaltung.

Noch aktuell??? heiCO????