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Fakultät für Mathematik und InformatikWissenschaftlicher Nachwuchs

„A PhD is not enough!“ Wie auch die Universität als Ganzes sieht die Fakultät für Mathematik und Informatik eine ihrer zentralen Aufgaben in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als wesentlicher Treiber von Innovation und Erkenntnisgewinn in der Forschung.

Die verschiedenen Maßnahmen sind verteilt auf die Institute, einzelne Arbeitsgruppen und deren Projekte. Die zentrale Verwaltung bietet eine Reihe von Rahmenprogrammen an (heiTracks, heiSkills etc.), die auf ihren Webseiten näher beschrieben sind. Wir sammeln hier Informationen zu den Regelungen und Verfahren, die den verschiedenen Karrierewegen zugrunde liegen, die zu einer unbefristeten Anstellung im deutschen Wissenschaftssystem führen. Habilitation, Juniorprofessur und der Status als Unabhängige Forschungsgruppenleiter*in unterscheiden sich in Dauer, Förderquelle, Nachweispflicht und Grad der Verbundenheit mit der Fakultät. Alle drei erfordern eine fachliche Qualifikation in Mathematik oder Informatik und eine wissenschaftliche Qualifikation nach der Promotion, und ziehen die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Lehre in unseren Studiengängen im Gegenzug für das Betreuungsrecht bei Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten nach sich.

Habilitation

Die Habilitation ist traditionell die Voraussetzung für die Bekleidung einer ordentliche Professur an einer deutschen Hochschule und bleibt der rechtliche Maßstab bei Erstberufungen. Sie stellt die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten wissenschaftlichen Fach dar.

Die Habilitation ist ein akademischer Grad, der in der Regel zusammen mit der Venia Legendi (Lehrbefugnis inkl. Betreuung von Dissertationen) in einem bestimmten Fach verliehen wird. Die Venia Legendi und der damit verbundene akademische Titel Privatdozent*in sind abhängig von kontinuierlichen Beiträgen zur Lehre an der Fakultät, nicht jedoch von einem Beschäftigungsverhältnis. In dem gleichen Sinne ist die Habilitation personengebunden, während die Übertragung der Venia Legendi an einer anderen Hochschule (bzw. die Erweiterung auf ein weiteres Fachgebiet) ein gesondertes Verfahren erfordert.

An der Universität Heidelberg besteht das Habilitationsverfahren wie an vielen anderen Institutionen, aus drei Komponenten:

  • eine Habilitationsschrift oder gleichwertige wissenschaftliche Veröffentlichungen als Nachweis der eigenständigen Forschung auf dem Niveau von Universitätsprofessor*innen,
  • Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung, in der Regel durch Abhalten einer einsemestrigen Vorlesung auf Bachelor- oder Masterniveau,
  • einen Vortrag vor der Fakultät zu einem Thema außerhalb des engeren Fachgebiets der Kandidat*innen.

Das Habilitationsverfahren wird von der Habilitationskonferenz durchgeführt, der Emeriti und alle hauptberuflich an der Universität beschäftigten Professor*innen und Privatdozent*innen der Fakultät angehören.

Wissenschaftler*innen, die sich an der Fakultät für Mathematik und Informatik habilitieren möchten, müssen sich zunächst mit Unterstützung eines Fakultätsmitglieds als Mentor*in als Habilitand*in bewerben. Zu diesem Zeitpunkt melden sie auch die Lehrveranstaltung zum Nachweis der Lehrbefähigung dem/der Studiendekan*in an.

Das Habilitationsverfahren selbst wird nach Abschluss der Habilitationsschrift eingeleitet und dauert, abhängig von den Terminen der Habilitationskonferenzsitzungen, etwa ein Semester.

  • Im ersten Schritt entscheidet die Habilitationskonferenz über die Einleitung des Verfahrens und bestellt eine Habilitationskommission sowie externe Gutachter*innen.
  • In einem zweiten Schritt begutachtet der Habilitationsausschuss die Dissertation mit Hilfe externer Gutachten und legt der Habilitationskonferenz einen Bericht vor, die dann über die Habilitationsschrift, die pädagogisch-didaktische Eignung abstimmt und das Thema des Habilitationsvortrags auswählt.
  • Den Abschluss bildet der Habilitationsvortrag vor der Fakultät mit anschließender Aussprache, Abstimmung und Verleihung der Venia Legendi.

Formale Grundlage der Habilitation ist die Habilitationsordnung, die eine Reihe von Dokumenten vorschreibt, es gibt aber wenige bis keine vorgefertigten Formulare. Die Korrespondenz zur Habilitation erfolgt über das Dekanat.

Juniorprofessur

Die Juniorprofessur ist seit einiger Zeit eine Alternative zur Habilitation als Voraussetzung für eine ordentliche Professur. Bei diesem Modell wird die Lehrbefugnis (und das Recht zur Betreuung von Abschlussarbeiten) vor der vollständigen Entwicklung des eigenen Forschungsprofils erteilt. Im Gegenzug verlangt die Juniorprofessur sofortige Beiträge zur Lehre und ist abhängig von einer Vollzeitbeschäftigung an der Universität, die in der Regel auf sechs Jahre befristet ist.

Juniorprofessor*innen werden in der Regel gegen Ende ihrer Amtszeit in einem habilitationsähnlichen Verfahren evaluiert, das eine externe Begutachtung der Forschungsleistung, eine Lehrevaluation und ein Äquivalent zum Habilitationsvortrag umfasst. Nach erfolgreicher Evaluation können Juniorprofessor*innen dann Mitglied der Habilitationskonferenz werden.

Die Lehrverpflichtung von Juniorprofessor*innen vor ihrer Evaluation beträgt 4 Semesterwochenstunden und entspricht damit etwa der Hälfte der eines ordentlichen Professors. Nach positiver Evaluation beträgt die Lehrverpflichtung 6 Semesterwochenstunden.

An der Universität Heidelberg gibt es die Juniorprofessur in zwei Varianten: mit Tenure-Track und ohne Tenure-Track. Im Tenure-Track-Modell wird die Eignungsevaluation (als Äquivalent der Habilitation) zusammen mit einer Tenure-Evaluation durchgeführt und führt zur direkten (nicht kompetitiven) Berufung als ordentliche*r Professor*in an die Universität. Ohne Tenure-Track endet die Juniorprofessur einige Zeit nach der Evaluation.

Die formale Grundlage der Juniorprofessur (mit oder ohne Tenure-Track) sind bestimmte Abschnitte des Landeshochschulgesetzes, eine hochschulweite Evaluationssatzung sowie einige fakultätsspezifische Evaluationskriterien. Das Verfahren wird konktrolliert von der Berufungskommission zum Zeitpunkt der Berufung, der Fakultät sowie (bei Tenure-Fällen) dem Tenure-Board und dem Senat der Universität.

Der Fakultät gehören aktuell 6 Juniorprofessor:innen an, davon 3 auf Tenure-Track.

Unabhängige Forschungsgruppenleiter*innen

Unabhängige Forschungsgruppenleiter*innen sind Wissenschaftler*innen mit erheblicher Forschungserfahrung nach der Promotion, die durch Beantragung von Drittmitteln mit dem Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe beginnen. In diesem Modell gilt die kompetitive Vergabe der Fördermittel als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation. Typische Beispiele sind Emmy-Noether-Stipendien der DFG und die Beteiligung als Hauptantragsteller*innen an einem größeren Forschungsverbund.

Um das Recht zur Betreuung von Dissertationen zu erhalten, müssen Unabhängige Forschungsgruppenleiter*innen von der Fakultät die Prüfungserlaubnis im jeweiligen Fach (Mathematik oder Informatik) übertragen bekommen. Diese Erlaubnis beinhaltet automatisch das Betreuungsrecht für Bachelor- und Masterarbeiten und setzt im Gegenzug Beiträge zur Lehre in Höhe von 2 Semesterwochenstunden voraus.

Für die Beantragung der Prüfungserlaubnis müssen die Unabhängigen Forschungsgruppenleiter*innen ihre wissenschaftliche Qualifikation (Drittmittel) nachweisen und mit dem/der Studiendekan*in einen Lehrplan vereinbaren. Ein professorales Mitglied der Fakultät fungiert als Mentor*in.

In vielen Fällen benötigt der Fördergeber den Nachweis des Promotionsrechts zum Zeitpunkt der Antragstellung. In diesen Fällen benötigt die Fakultät einen detaillierten Lehrplan und stellt dann ein vorläufiges Schreiben zur Einreichung mit dem Förderantrag aus. Das Verfahren wird durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Dekanat eingeleitet.

Das Recht zur Betreuung von Abschlussarbeiten als Unabhängige*r Forschungsgruppenleiter*in endet mit dem Auslaufen der Finanzierung an der Universität Heidelberg. Es liegt in der Verantwortung der ausscheidenden Wissenschaftler:innen, die Kontinuität der Betreuung sicherzustellen.

Der Status als Unabhängige*r Forschungsgruppenleiter*in wird durch den Fördergeber*innen, die Prüfungserlaubnis im jeweiligen Fach und durch die Fakultät kontrolliert. Die Regelungen sind mit den anderen in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gesamtfakultät vertretenen Fakultäten abgestimmt.

Sonstige Umstände

Professor*innen von Fachhochschulen, die selbst kein Promotionsrecht besitzen, können das Recht zur Betreuung von Dissertationen an der Universität Heidelberg durch eine Assoziierung erlangen, wenn sie ein geeignetes wissenschaftliches Profil nachweisen, das sich vor allem an ihrer Publikationsleistung bemisst. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unten verlinkten Satzungen oder erkundigen Sie sich beim Dekanat.