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Bachelor Mathematik 100%

Der grundständige Bachelorstudiengang Mathematik 100% vermittelt den Studierenden eine breite mathematische Grundausbildung.

Nach einer Regelstudienzeit von 6 Semestern führt der Bachelorstudiengang Mathematik 100% zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) und qualifiziert zu den weiterführenden Masterstudiengängen Mathematik und Scientific Computing.

Aufbau eines Mathematikstudiums an der Universität Heidelberg

Grafik zum Ablauf eines Mathematikstudiums

Fakten und Formalia

Tabelle

Abschluss
Bachelor of Science (B. Sc.)
Studiengangstyp
Grundständig
Studienbeginn
Nur Wintersemester
Regelstudienzeit
6 Semester
Lehrsprache(n)
Deutsch
Bewerbungsverfahren
Nicht zulassungsbeschränkt, ohne Aufnahmeprüfung

Studium

Um das Bachelorstudium abzuschließen, benötigt man 180 LP. Davon entfallen 127 LP auf das Fachstudium, 21 LP auf ein Anwendungsgebiet, 20 LP auf übergreifende Kompetenzen und 12 LP auf die Bachelorarbeit. Hierbei werden 5 LP der übergreifenden Kompetenzen (ÜK) im Fachstudium abgeleistet und weitere 3 LP im Anwendungsgebiet.

Fachstudium

Das Fachstudium gliedert sich strukturell in Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule. Die Module aus dem Pflichtbereich müssen auf jeden Fall absolviert werden. Hierbei werden 3 LP für den Programmieranteil der Einführung in die Praktische Informatik und 2 LP für die Fachdidaktik in Proseminar und Seminar in die übergreifenden Leistungen angerechnet. Damit eine breite Grundausbildung gewährt bleibt, muss in jedem der beiden Wahlbereiche „Reine Mathematik“ und „Angewandte Mathematik“ mindestens ein Modul absolviert werden. In mindestens einem Wahlpflichtbereich muss eine vertiefende Vorlesung gewählt werden; das sind Vorlesungen deren Titel eine „2“ enthält, oder solche aus dem Masterstudium. Zusätzlich sind im Wahlbereich 16 LP in Modulen nach freier Wahl aus dem Angebot der Mathematik zu absolvieren. Die genauen Inhalte der im Folgenden genannten Module des Fachstudiums finden sich im Modulhandbuch.

Anwendungsgebiet

Zugelassene Anwendungsgebiete:

  • Informatik
  • Physik
  • Astronomie
  • Biologie
  • Chemie
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Philosophie

Auf Antrag kann auch ein anderes Fach als Anwendungsgebiet genehmigt werden.

übergreifende Kompetenzen

Von den insgesamt erforderlichen 20 LP für diesen Bereich sind bereits 8 LP für Programmieren, Interdisziplinäres Arbeiten und Präsentation durch das Absolvieren der Module des Fachstudiums und des Anwendungsgebietes abgedeckt. Es müssen zusätzlich also noch 12 LP erbracht werden.

Bachelorarbeit

Mit der Bachelor-Arbeit sollen Studierende zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist von drei Monaten ein Problem der Mathematik oder eines Anwendungsgebietes selbständig mit mathematischen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit muss spätestens eine Woche nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung beginnen.

Ältere Prüfungsordnungen und Modulhandbücher finden Sie im Downloadbereich.

Bewerbung und Einschreibung

Der Bachelor Mathematik 100 % an der Universität Heidelberg ist nicht zulassungsbeschränkt und erfolgt ohne Aufnahmeprüfung. Demnach ist keine Bewerbung, sondern lediglich eine Einschreibung mit den entsprechenden Unterlagen und zu erfüllenden Nachweisen erforderlich. Um welche Unterlagen es sich dabei handelt entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Online-Bewerbung.

Die Einschreibung in den Bachelorstudiengang Mathematik 100 % erfolgt online über das Online-Bewerbungsportal der Uni Heidelberg.

Nachdem Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben (einsehbar in Ihrem Bewerberaccount), können Sie sich mit diesem in den Bachelorstudiengang Mathematik 100 % einschreiben. Alle hierfür benötigten Informationen können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Zusätzlich können Sie auch die Seite Immatrikulationsverfahren- und Unterlagen der Universität Heidelberg konsultieren.

Fristen für die Einschreibung

Deutsche Staatsangehörige:

  • Erstimmatrikulierte: 01.08. – 30.09.
  • Wechsler*innen: 01.09. – 15.10.

Internationale Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland:

  • Erstimmatrikulierte: 01.08. – 30.09.
  • Wechsler*innen: 01.09. – 15.10.

Internationalen Staatsangehörigen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland wird die Immatrikulationsfrist im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.